WICHTIG: MASKENPFLICHT

Für alle Personen, die die RST betreten möchten, besteht auf dem kompletten Schulgelände und im kompletten Schulgebäude die Pflicht zum korrekten Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes.

Außerdem besteht ein Betretungsverbot für Schulgebäude und Schulgelände für Personen,

  • die in Kontakt zu einer mit dem Coronavirus infizierten Person stehen oder standen, wenn seit dem letzten Kontakt noch nicht 14 Tage vergangen sind, oder
  • die typische Symptome einer Infektion mit SARS-CoV-2, namentlich Fieber, trockener Husten, Störung des Geschmacks- oder Geruchssinns, aufweisen,
  • für die entgegen der Aufforderung der Einrichtung die Erklärung nach Absatz 3 nicht vorgelegt wurde (Erklärung der Eltern nach den Ferien).