Masernschutzgesetz

Seit 01.03.2020 gilt das Masernschutzgesetz. Dieses sieht vor, dass Eltern bei der Neuanmeldung an einer Schule den Masernimpfschutz ihres Kindes nachweisen bzw. bei allen Schülerinnen und Schülern, die bereits an einer Schule sind, dies bis zum 31.07.2021 zu erfolgen hat. Bitte beachten Sie hierzu den Elternbrief des Schulleiters mit genauen Informationen.

Der Nachweis ist an der RST gegenüber dem Klassenlehrer / der Klassenlehrerin zu erbringen. Dokumente müssen im Original vorgelegt werden. Die Schülerinnen und Schüler erhalten sie nach Prüfung wieder zurück.