Masernschutzgesetz

Seit 01.03.2020 gilt das Masernschutzgesetz. Dieses sieht vor, dass Eltern bei der Neuanmeldung an einer Schule den Masernimpfschutz ihres Kindes nachweisen bzw. bei allen Schülerinnen und Schülern, die bereits an einer Schule sind, dies bis zum 31.07.2021 zu erfolgen hat. Bitte beachten Sie hierzu den Elternbrief des Schulleiters mit genauen Informationen.

Der Nachweis ist an der RST gegenüber dem Klassenlehrer / der Klassenlehrerin zu erbringen. Dokumente müssen im Original vorgelegt werden. Die Schülerinnen und Schüler erhalten sie nach Prüfung wieder zurück.

Mehrwertsteuer-Reduzierung: VSB verschiebt Tarifanpassung auf Januar 2021

Der Verkehrsverbund Schwarzwald-Baar (VSB) gibt die Reduzierung der Mehrwertsteuer an seine Fahrgäste weiter.
Gemäß dem von der Bundesregierung verabschiedeten Konjunkturpaket werden zwischen 1. Juli und 31. Dezember 2020 die Mehrwertsteuersätze reduziert. Im Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) soll eine Absenkung von 7 Prozent auf 5 Prozent erfolgen.
Der VSB gibt diese Mehrwertsteuersenkung direkt an die Fahrgäste weiter. Zu diesem Zweck wird eine bereits eingeleitete Tariferhöhung zum 1. August 2020 ausgesetzt und auf den 1. Januar 2021 verschoben. „Die Fahrpreise bleiben damit für unsere Fahrgäste bis zum Jahresende konstant. Mit der Verschiebung der Tarifanpassung profitieren die Bus und Bahnfahrgäste im Schwarzwald-Baar-Kreis so schnell wie möglich und in vollem Umfang“ erläutert Stefan Preuss, Geschäftsführer des VSB.
Diese schnelle Reaktion wurde möglich, da die Verkehrsunternehmen des VSB auf eine Anpassung der Fahrpreise an die gestiegenen Betriebskosten verzichtet haben, obgleich diese bereits von allen erforderlichen Gremien beschlossen war. Eine Mehrwertsteuersenkung zum 1. Juli wäre laut VSB aufgrund des erforderlichen Vorlaufs für die Umstellung der Fahrkarten-Vertriebssysteme bei den Verkehrsunternehmen ohnehin nicht umsetzbar gewesen. Der VSB verspricht sich von dieser Maßnahme eine zusätzliche Nutzung der Busse und Bahnen und eine Rückkehr zur Normalität im ÖPNV. „Die Installation der Trennschutzscheiben zum Schutz der Fahrgäste und Fahrer in Bussen mit der gleichzeitigen Wiederaufnahme des Fahrkartenverkaufs beim Fahrer macht große Fortschritte. Gleichzeitig kehren die Fahrplanangebote auf Straße und Schiene zum Regelfahrplan von vor der Corona-Krise zurück“, ergänzt Stefan Preuss.

Anmeldung Klasse 5

Sie möchten Ihr Kind an der Realschule Triberg anmelden? Sie können dies zu folgenden Zeiten tun:

Mittwoch, 11.03.2020 von 8-12 Uhr und von 14-18 Uhr,
Donnerstag, 12.03.2020 von 8-12 Uhr und von 14-18 Uhr.

Um größere Wartezeiten zu vermeiden, bieten wir Ihnen die Möglichkeit, über unser Sekretariat (07722-919 555 0, vormittags besetzt von 7:30 Uhr bis 11:30 Uhr) für die Anmeldetage vorab Termine zu vereinbaren.

Bitte kommen Sie nach Möglichkeit gemeinsam mit Ihrem Kind und bringen Sie zur Anmeldung folgende Unterlagen mit:
1. den von der Grundschule erhaltenen „Vordruck zur Anmeldung bei der weiterführenden Schule“ (Blatt 4 5 und 7) und
2. die Geburtsurkunde oder das Familienstammbuch (muss nur vorgelegt werden. Sie erhalten die Geburtsurkunde bei der Anmeldung wieder mit)
3. Ausweis des Kindes (soweit vorhanden)
4. der Schüleraufnahmebogen kann ggf. von Ihnen schon zu Hause ausgefüllt werden
5. Lichtbild für die Fahrkarte (bei Bedarf)
6. bei Interesse am Bilingualen Zug das Halbjahreszeugnis der Klasse 4

Seit dem 01.03.2020 gilt das Masernschutzgesetz. Bitte bringen Sie möglichst auch schon zur Anmeldung den Nachweis über den Masernschutz Ihres Kindes mit. Dieser muss uns spätestens am Tag vor Unterrichtsbeginn vorliegen.

Die Schulleitung steht Ihnen für Informationen oder eine Beratung gerne auch außerhalb der Anmeldezeiten zur Verfügung.

Schülerinnen und Schüler, die nach dem Beratungsverfahren oder aus weiterführenden Schulen über eine Aufnahmeprüfung bzw. die MVO (Multilaterale Versetzungsordnung) an die Realschule Triberg wechseln möchten, können sich zu späteren Zeiten nach Vorliegen der erforderlichen Voraussetzungen nach telefonischer Vereinbarung anmelden.

Weitere Informationen erhalten Sie im informativen persönlichen Gespräch. Bei Fragen geben wir Ihnen gerne auch telefonisch Auskunft (07722-919 555 0).

CORONA-Virus

Bei Personen, die nicht in einem Risikogebietwaren und keinen Kontakt zu einem am neuartigen Coronavirus Erkrankten hatten, sind keine speziellen Vorsichtsmaßnahmen nötig. Diese Personen können daher uneingeschränkt am Schulbetrieb teilnehmen.

Personen, die innerhalb der letzten 14 Tage in einem Risikogebiet waren, vermeiden –unabhängig von Symptomen–unnötige Kontakte und bleiben vorläufig zu Hause.

Personen, die in einem Risikogebiet waren und innerhalb von 14 Tagen nach Rückkehr von dort Symptome wie Fieber, Muskelschmerzen, Husten, Schnupfen, Durchfall, u.a. bekommen, vermeiden alle nicht notwendigen Kontakte und bleiben zu Hause. Diese Personen setzen sich umgehend telefonisch mit ihrem Hausarzt in Verbindung oder nehmen Kontakt mit dem kassenärztlichen Notdienstunter der Telefonnummer 116117 auf.

Personen, die während ihres Aufenthalts in einem Risikogebiet oder innerhalb der vergangenen 14 Tage Kontakt zu einem bestätigt an COVID-19 Erkrankten hatten, kontaktieren umgehend das örtlich zuständige Gesundheitsamt. Dies muss in jedem Fall erfolgen –unabhängig vom Auftreten von Symptomen

Weitere Infos:

https://km-bw.de/,Lde/Startseite/Service/2020+02+27+Informationen+zum+Corona-Virus