Änderung der Corona-VO Schule ab 22.10.2020

Laut einem Schreiben des Kultusministeriums dürfen ab morgen bei der Nahrungsaufnahme die Masken abgesetzt werden sowie bei 1,50 Meter Abstand in Pausen auf dem Pausenhof.

Außerdem herrscht in der Abschlussprüfung keine Maskenpflicht.