Vorgehen bei vergessener Busfahrkarte

Nach übereinstimmender Aussage von SBG und VSB muss bei vergessener Fahrkarte der Fahrpreis entrichtet werden.
Die Ausgabe eines roten Scheins im Sekretariat ist nur bei Verlust oder defekter Karte gegen eine Gebühr von 10 € (Bearbeitung für die neue Karte) möglich.
Sollte der Schüler kein Bargeld bei sich haben, wird er aus Fürsorgepflicht dennoch befördert. Hierzu muss der Busfahrer ihm das Formular „Schüler-Mitnahmeregelung“ ausfüllen und mitgeben. Der Fahrpreis muss dann binnen einer Woche bei Vorlage des Formulars und einer gültigen Fahrkarte in einem Linienbus oder im KundenCenter in Villingen beglichen werden.
Die Formulare sollten in jedem Bus (auch Auftragsfahrten) vorrätig sein, ggf. muss der Busfahrer darauf angesprochen werden.